Laden Sie jetzt einen unserer Leitfäden zum LkSG, EUDR, CSRD & Nachhaltigkeit herunter Mehr erfahren →
Inhaltsverzeichnis
Zurück

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) im Überblick

CSRD - Lesezeit: 7 Min

NFRD_Non Financial Reporting Directive

Die NFRD war der EU-Startpunkt für verpflichtende nichtfinanzielle Berichterstattung. Heute ist sie vor allem als Vorgänger der CSRD relevant. Für viele Unternehmen gilt bereits die CSRD/ESRS oder sie steht (je nach Welle und nationaler Umsetzung) an. Dieser Beitrag ordnet deshalb ein, was die NFRD verlangt hat, für wen sie galt und wie der Übergang zur CSRD in der Praxis aussieht.

Die wichtigsten Fakten zur NFRD

Die NFRD ist eine EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG).

Kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit:

  • Mehr als 500 Mitarbeitenden
  • Bilanzsumme > 20 Mio. € oder Umsatzerlös > 40 Mio. €
  • Umweltbelange
  • Soziale & Arbeitnehmerbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption & Bestechung
  • Diversitätskonzepte in Leitungsorganen

Mehr Transparenz über unternehmerische Nachhaltigkeit und Erfüllung gesellschaftlicher Verantwortung.

Die NFRD wurde ab 2025 durch die CSRD abgelöst und deutlich ausgeweitet – mehr Unternehmen, strengere Standards, digitale Berichtspflichten.

  • Umsetzung in nationales Recht durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)
  • Inhalte müssen im Lagebericht veröffentlicht und geprüft werden

Kurzfassung: Die Non-Financial Reporting Directive

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist eine EU-Richtlinie, die kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, über nicht-finanzielle Informationen zu berichten. Diese 2014 eingeführte Richtlinie zielt darauf ab, die Transparenz in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu erhöhen und somit verantwortungsbewusstes Handeln in der Wirtschaft zu fördern. Davon betroffen sind bestimmte große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die detaillierte Berichte über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Diversitätskonzepte offenlegen müssen.

Diese Berichtspflicht erhöht die Transparenz und Verantwortlichkeit großer Unternehmen und stärkt das Vertrauen von Investoren, Kunden und der Öffentlichkeit. Die Anforderungen müssen in den Lageberichten der Unternehmen oder in separaten Nachhaltigkeitsberichten veröffentlicht werden. Die Berichterstattung soll die ESG-Strategien und -Ergebnisse der Unternehmen transparent machen und Vergleichbarkeit ermöglichen, indem klare und strenge Anforderungen an die Offenlegung gestellt werden.

Die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung der Richtlinie und arbeitet kontinuierlich an deren Weiterentwicklung. Die Einführung und Entwicklung der NFRD markierte einen bedeutenden Meilenstein in der Geschichte des ESG-Reportings und legte den Grundstein für die kommende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die die NFRD erweitern und zusätzliche Anforderungen einführen wird.

Der Übergang von der NFRD zur CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die CSRD bringt strengere Prüfungsanforderungen und harmonisierte europäische Berichtsstandards mit sich, um die Transparenz und Vergleichbarkeit weiter zu erhöhen.

Definition und Überblick der NFRD

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet hat, auch nicht-finanzielle Informationen offenzulegen. Eingeführt wurde sie 2014, mit dem Ziel, die Berichterstattung transparenter zu machen, vor allem in Bereichen wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). So sollten Stakeholder besser nachvollziehen können, wie verantwortungsvoll ein Unternehmen tatsächlich handelt.

Die NFRD (Richtlinie 2014/95/EU) galt für bestimmte große Unternehmen und Gruppen, die als „Public-Interest Entities“ eingestuft sind. Wenn sie im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende hatten, mussten sie eine nichtfinanzielle Erklärung veröffentlichen. Diese beinhaltete zum Beispiel Informationen zu Umwelt- und Sozialthemen, Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten sowie zur Bekämpfung von Korruption. Die Richtlinie 2013/34/EU ist die Bilanzrichtlinie und regelt vor allem Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und Lageberichte. Die NFRD (2014/95/EU) baut darauf auf und ergänzt diese Vorgaben um die Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Die Richtlinie verlangte, dass Unternehmen diese Informationen entweder im Lagebericht oder in einem eigenen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Darin sollten sie erklären, wie sie mit Themen wie Umwelt und Soziales umgehen und was sie konkret tun, um Risiken für Menschen und Umwelt zu vermeiden oder zu reduzieren.

Ein wichtiger Punkt der NFRD war: Unternehmen mussten offenlegen, wie sie bei Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) aufgestellt sind, also welche Strategie sie verfolgen und welche Ergebnisse sie erreichen. Das sollte mehr Vertrauen schaffen und gleichzeitig den Druck erhöhen, nachhaltiger zu wirtschaften. Weil die Berichte nach ähnlichen Vorgaben aufgebaut waren, konnten Unternehmen außerdem besser miteinander verglichen werden. So entstand mehr Wettbewerb darum, wer wirklich verantwortungsvoll handelt.

Mit der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung hat die EU einen wichtigen Schritt gemacht, um nachhaltiges Wirtschaften stärker in Unternehmen zu verankern und die Märkte insgesamt auf eine „grünere“ Zukunft auszurichten. Für manche Unternehmen war die Umsetzung zunächst aufwendig und ungewohnt. Viele haben darin aber auch eine echte Chance gesehen: Wer früh transparent berichtet und Nachhaltigkeit ernst nimmt, kann sich klar abheben und davon langfristig profitieren.

Die Europäische Kommission hat darauf geachtet, dass die Vorgaben eingehalten werden, und die Richtlinie bei Bedarf weiterentwickelt, damit sie zu neuen Anforderungen passt. Insgesamt hat die NFRD dafür gesorgt, dass Unternehmen transparenter berichten und Nachhaltigkeit stärker in ihre Arbeit einbauen, ein Schritt hin zu einer verantwortungsvolleren Wirtschaft.

Unter der NFRD bestand in vielen Fällen keine inhaltliche Prüfungspflicht wie bei der CSRD. Abschlussprüfer mussten häufig primär prüfen, ob eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. ein separater Bericht bereitgestellt wurde.

Geschichte und Hintergrund der Richtlinie

Die Einführung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung markierte einen bedeutenden Meilenstein in der Geschichte des ESG-Reportings. Doch wie kam es zu dieser Richtlinie und welche Ziele verfolgt sie? Ein Blick auf die historische Entwicklung und die Hintergründe bietet interessante Einblicke in die Entstehung und den Zweck dieser wegweisenden Regelung.

Die Idee hinter der Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen entstand schon in den frühen 2000er Jahren. Damals wuchs in der EU das Bewusstsein dafür, dass Unternehmen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und ökologisch Verantwortung tragen.

Gleichzeitig spitzten sich globale Themen wie der Klimawandel, soziale Ungleichheiten und verschiedene Unternehmensskandale zu. Dadurch stieg der Druck, dass Unternehmen offener zeigen, wie sie arbeiten und welche Auswirkungen sie haben. Die EU hat deshalb erkannt: Es braucht klare, verbindliche Regeln, damit Nachhaltigkeitsberichte einheitlicher werden und besser vergleichbar sind.

2014 hat die EU die NFRD beschlossen und in Deutschland wurde sie über das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt. Seitdem müssen bestimmte große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden berichten, wie sie bei Umwelt- und Sozialthemen aufgestellt sind.

Der Sinn dahinter: Es soll klarer werden, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen die Geschäftstätigkeit hat – und was das Unternehmen konkret tut, um Risiken in diesen Bereichen zu erkennen und zu verringern.

Die Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen war ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Weil die Berichte nach ähnlichen Vorgaben erstellt werden, lassen sich Unternehmen besser miteinander vergleichen. Das sorgt auch für mehr Wettbewerb: Wer nachhaltiger arbeitet, kann das klarer zeigen.

Konkret müssen Unternehmen Angaben machen, zum Beispiel zu Umweltfragen, sozialen Themen, Arbeitnehmerrechten, Menschenrechten und zur Bekämpfung von Korruption. Diese Offenheit stärkt das Vertrauen von Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern und hilft Unternehmen, langfristig verantwortungsvoller und stabiler aufgestellt zu sein.

Ein wichtiger Grund für die Richtlinie war, dass Investoren und andere Stakeholder bessere Informationen bekommen. Wenn Unternehmen zeigen, wie sie mit Umwelt, sozialen Themen und guter Unternehmensführung (ESG) umgehen, können andere das besser beurteilen und Risiken leichter einschätzen.

Außerdem soll die Richtlinie Unternehmen dazu bringen, nachhaltiger zu handeln, also so zu arbeiten, dass es langfristig gut für Menschen und Umwelt ist.

Die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung war nicht das Ende, sondern eher der Anfang. Die EU hat die Regeln seitdem weiterentwickelt, weil sich Anforderungen und Erwartungen ständig ändern. Mit der kommenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die NFRD sozusagen erweitert. Es kommen neue und strengere Vorgaben dazu, damit Nachhaltigkeitsberichte noch transparenter werden und Unternehmen besser miteinander vergleichbar sind.

Die Richtlinie zur Transparenz nichtfinanzieller Unternehmenspraktiken hat einen entscheidenden Einfluss darauf, wie Unternehmen über ihre nachhaltigen Aktivitäten berichten. Sie stellt sicher, dass Nachhaltigkeit ein fester Bestandteil der Unternehmensstrategie wird und trägt so zu einer verantwortungsvolleren und nachhaltigeren Wirtschaft bei.

Von der NFRD zur CSRD: Mehr Infos in unserem Leitfaden

Unterliegt Ihr Unternehmen nun der CSRD? In unserem Leitfaden erfahren Sie alle Informationen zur konformen Umsetzung der Richtlinie.

Leitfaden-CSRD konform umsetzen

Vergleich: NFRD vs. CSRD

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Die Europäische Union hat zwei wichtige Richtlinien zur Förderung von Nachhaltigkeit in Unternehmen entwickelt: die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Beide Richtlinien zielen darauf ab, Transparenz und Verantwortlichkeit zu fördern. Es gibt jedoch wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten, die zu beachten sind.

Die NFRD war die erste Richtlinie der EU, die große Unternehmen dazu verpflichtete, über nicht-finanzielle Informationen zu berichten. Ziel war es, einheitliche Standards für die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten zu schaffen. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern mussten Berichte über ihre Nachhaltigkeitspraktiken, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Diversität vorlegen. Diese Berichte sollten in den Lageberichten enthalten sein oder als separate Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht werden.

Die CSRD ersetzt seit 2024 die NFRD und führt verpflichtende ESRS-Standards, Prüfung (limited assurance) und digitale Anforderungen ein. Für viele Unternehmen wurden die Einstiegstermine durch die „Stop-the-clock“-Richtlinie (EU) 2025/794 jedoch um zwei Jahre verschoben. Gleichzeitig wird der CSRD-Anwendungsbereich im Rahmen des Omnibus-Pakets politisch neu zugeschnitten (vorläufige Einigung Dez 2025). Während die NFRD nur auf große Unternehmen angewendet wurde, umfasst die CSRD (mehr zur CSRD) nun auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie andere große Unternehmen, die zuvor nicht unter die Verordnung zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen fielen. Dies führt zu einer erheblichen Erweiterung des Anwendungsbereichs.

Ein weiterer wichtiger Unterschied ist der Umfang und die Tiefe der Berichterstattung. Die CSRD fordert detailliertere und umfassendere Angaben zu ESG-Kriterien. Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen nun spezifische Informationen zu ihren kurz-, mittel- und langfristigen Nachhaltigkeitszielen sowie zu den Maßnahmen, die sie zur Erreichung dieser Ziele ergreifen, offenlegen. Zudem verlangt die CSRD, dass die Berichte nach einheitlichen europäischen Standards erstellt und von unabhängigen Dritten geprüft werden.

Beide Richtlinien zielen darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit zu stärken. Sowohl die Verordnung zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen als auch die CSRD fördern eine nachhaltigere Unternehmensführung und tragen zu einem verantwortungsvollen Wirtschaftssystem bei.

Übergang von NFRD zu CSRD

Der Wechsel von der NFRD zur CSRD bringt umfassendere und strengere Berichtspflichten mit sich. Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen, müssen sich aber auch auf verbesserte Standards und Praktiken einstellen.

Eine der wesentlichen Änderungen ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs der CSRD. Unternehmen, die zuvor nicht berichtspflichtig waren, müssen sich nun auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Dies erfordert eine gründliche Überprüfung und Anpassung ihrer internen Prozesse zur Datenerfassung und Berichterstellung.

Die CSRD bringt strengere Prüfungsanforderungen. Während Berichte unter der alten Verordnung auf Selbstauskünften basierten, müssen die Angaben unter der CSRD von unabhängigen Prüfern verifiziert werden. Dies soll die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Berichte erhöhen und das Vertrauen der Stakeholder stärken.

Zudem führt die CSRD harmonisierte europäische Berichtsstandards ein, die sicherstellen sollen, dass alle Unternehmen nach denselben Kriterien berichten. Dies erleichtert den Vergleich und die Bewertung von Nachhaltigkeitsleistungen über verschiedene Unternehmen und Branchen hinweg.

Der Wechsel von der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung zur CSRD bringt neue Herausforderungen für Unternehmen, bietet aber auch Chancen. Unternehmen können ihre Nachhaltigkeitsstrategien verbessern und wettbewerbsfähiger werden. Die Einhaltung der neuen Vorschriften hilft, rechtliche Risiken zu minimieren, das Vertrauen von Investoren und Kunden zu stärken und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft zu leisten.

Ist Ihr Unternhemen von der NFRD betroffen?

Erfüllen Sie alle Anforderung der NFRD und CSRD in einem Tool

Materiality

Wer ist von der NFRD betroffen?

Unternehmenstypen und Kriterien

Die Directive richtete sich an große Unternehmen, die eine wesentliche Rolle in der europäischen Wirtschaft spielen. Doch welche Unternehmen sind konkret zur Berichterstattung verpflichtet?

Sie gilt für alle Unternehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mitarbeiterzahl: Unternehmen, die durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen.
  • Bilanzsumme: Eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro.
  • Umsatz: Einen Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro.

Große börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in der EU müssen nicht-finanzielle Berichte erstellen. Das Ziel ist, die Transparenz und Verantwortlichkeit dieser Unternehmen zu erhöhen und das Vertrauen von Investoren, Kunden und der Öffentlichkeit zu stärken.

Diese Unternehmen müssen regelmäßig berichten, wie sie mit Themen rund um environmental, social und governance umgehen. Dazu zählen zum Beispiel ihre Umweltauswirkungen, soziale Themen, Arbeitnehmer- und Menschenrechte sowie der Umgang mit Korruption und Bestechung. Der Zweck dahinter ist klar: Unternehmen sollen nachhaltiger arbeiten und Probleme in diesen Bereichen früh erkennen und möglichst vermeiden.

Ein wichtiger Punkt ist, dass Unternehmen offenlegen müssen, welche Nachhaltigkeitsziele sie verfolgen. Sie sollen erklären, wie sie Themen wie Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung in ihre Entscheidungen einbauen und was sie konkret tun, um nachhaltiger zu werden. So wird es leichter, Unternehmen miteinander zu vergleichen. Und das erhöht den Druck, wirklich nachhaltig zu handeln, nicht nur darüber zu sprechen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und spezielle Regelungen, die den Anwendungsbereich der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung einschränken können. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in der Regel von der Berichterstattungspflicht ausgenommen, es sei denn, sie sind börsennotiert. Auch Tochterunternehmen, deren Muttergesellschaft bereits einen konsolidierten Bericht nach NFRD-Anforderungen vorlegt, können von der individuellen Berichterstattungspflicht befreit sein.

EU-Mitgliedstaaten können zusätzliche Anforderungen oder Erleichterungen zur NFRD festlegen. Unternehmen müssen daher die spezifischen Regelungen ihres Mitgliedstaats genau prüfen und sicherstellen, dass sie alle nationalen Vorschriften einhalten.

Die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung ist flexibel und anpassbar durch Ausnahmeregelungen. Sie fördert eine einheitliche Berichterstattung in der EU. Dies unterstützt nachhaltige Unternehmensführung und erhöht die Transparenz für alle Stakeholder.

Rechtliche Anforderungen und Anwendungsbereich

Detaillierte Anforderungen der NFRD

Die Non-Financial Reporting Directive gibt klare Vorgaben dafür, welche nicht-finanziellen Informationen Unternehmen offenlegen müssen. Dazu gehört, dass sie über ihre Umweltthemen, sozialen Auswirkungen und ihre Unternehmensführung berichten.

Diese Berichte sollen vor allem eines erreichen: mehr Transparenz. So können Investoren und andere Stakeholder besser einschätzen, wie verantwortungsvoll ein Unternehmen handelt und Vertrauen aufbauen.

Unternehmen sind verpflichtet, Informationen zu folgenden Aspekten offenzulegen:

  • Umweltbelange: Angaben zu den aktuellen und zukünftigen Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt, wie Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Wasserverbrauch und Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltschäden.
  • Soziale Belange und Arbeitnehmerrechte: Informationen über die Arbeitsbedingungen, Maßnahmen zur Förderung der Diversität, Gleichstellung und Einhaltung von Arbeitnehmerrechten sowie die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Achtung der Menschenrechte: Offenlegung der Strategien und Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der gesamten Lieferkette.
  • Korruptionsbekämpfung und Bestechungsprävention: Berichterstattung über die internen Kontrollen und Programme zur Verhinderung von Korruption und Bestechung.
  • Diversitätskonzepte: Darstellung der Diversitätsstrategien, insbesondere in Bezug auf die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens.

Diese Informationen müssen in den Lageberichten der Unternehmen oder in separaten Nachhaltigkeitsberichten veröffentlicht werden. Die Berichte sollten nach anerkannten Berichtsstandards, wie den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) oder den Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB), erstellt werden. Dies gewährleistet eine hohe Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Informationen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung eines NFRD-Berichts

Vorbereitung und Planung

Die Erstellung eines NFRD-Berichts startet mit gründlicher Planung. Zunächst bildet das Unternehmen ein Team aus verschiedenen Abteilungen, wie Finanzen, Nachhaltigkeit, Personalwesen und Recht. Dieses Team koordiniert den gesamten Berichtsprozess und sorgt dafür, dass alle relevanten Informationen gesammelt und strukturiert dargestellt werden.

Damit die Umsetzung klappt, braucht es einen klaren Plan: Wer macht was und bis wann? Wichtig ist auch, die Anforderungen der NFRD genau zu kennen und früh zu entscheiden, nach welchem Standard berichtet werden soll, zum Beispiel nach GRI oder SASB.

Viele Unternehmen holen sich dafür zusätzlich Unterstützung, etwa von externen Beratern oder Prüfern. Das hilft, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und einen Bericht zu erstellen, der sauber und nachvollziehbar ist.

Daten sammeln und analysieren

Der nächste Schritt ist das Sammeln und Analysieren relevanter Daten. Dies ist oft der zeitaufwendigste Teil, da viele verschiedene Informationen erfasst und bewertet werden müssen. Unternehmen müssen Daten zu Umwelt, sozialen Aspekten, Arbeitnehmerrechten, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung zusammentragen. Diese Daten kommen aus internen Quellen wie Umweltmanagementsystemen, Mitarbeiterumfragen, Lieferantenbewertungen und Compliance-Berichten.

Die gesammelten Daten müssen genau analysiert werden, um Trends und Risiken zu erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit abzuleiten. Eine gründliche Analyse hilft, Schwachstellen zu finden und gezielte Maßnahmen zu entwickeln, um die ESG-Performance zu verbessern. Die Daten müssen valide und zuverlässig sein, um das Vertrauen der Stakeholder zu sichern.

Bericht schreiben und einreichen

Der abschließende Schritt besteht darin, den Bericht zu schreiben und einzureichen. Er sollte klar und strukturiert sein, um die Lesbarkeit zu maximieren. Eine typische Struktur könnte folgende Elemente enthalten:

  • Einleitung: Überblick über das Unternehmen und die Ziele des Berichts.
  • Geschäftsmodell: Beschreibung des Geschäftsmodells und der wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren.
  • ESG-Kriterien: Detaillierte Darstellung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, einschließlich spezifischer Maßnahmen und Ergebnisse.
  • Risikomanagement: Informationen über die Identifizierung und Handhabung von ESG-Risiken.
  • Ziele und Maßnahmen: Darstellung der kurz-, mittel- und langfristigen Nachhaltigkeitsziele und der Schritte zu deren Erreichung.
  • Schlussfolgerungen und Ausblick: Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse und zukünftige Pläne.

Nach Fertigstellung sollte der Bericht von unabhängigen Prüfern überprüft werden, um die Richtigkeit und Vollständigkeit zu bestätigen. Danach muss der Bericht gemäß den gesetzlichen Anforderungen eingereicht und veröffentlicht werden. Dies kann auf der Unternehmenswebsite, in Jahresberichten oder in speziellen Nachhaltigkeitsberichten erfolgen.

Fazit

Die NFRD hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU deutlich vorangebracht. Große Unternehmen müssen offenlegen, wie sie mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen umgehen, etwa bei Menschenrechten, Arbeitnehmerbelangen und Korruptionsprävention. Das schafft Transparenz, stärkt das Vertrauen von Investoren und Öffentlichkeit und macht Risiken sowie Fortschritte besser sichtbar und vergleichbar.

Gleichzeitig bringt die Berichtspflicht neue Anforderungen an Datenerhebung und Prozesse mit sich, bietet Unternehmen aber auch Chancen: Wer glaubwürdig berichtet und Nachhaltigkeit konsequent in die Strategie einbindet, kann sich positiv am Markt positionieren.

Mit der CSRD wird dieser Weg konsequent weitergeführt: Die Pflichten werden ausgeweitet und durch einheitliche europäische Standards werden Berichte künftig noch vergleichbarer und aussagekräftiger. Insgesamt ist die NFRD damit ein wichtiger Schritt hin zu verantwortungsvollerem Wirtschaften und langfristigem Unternehmenserfolg. Unternehmen müssen sich künftig darauf einstellen, die Angabe nichtfinanzieller Informationen auszuweiten.

FAQ

Die NFRD ist eine EU-Richtlinie (2014/95/EU), die bestimmte große Unternehmen verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen offenzulegen. Im Fokus stehen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG), damit Nachhaltigkeitsleistungen transparenter werden.

Nein. Die Richtlinie 2013/34/EU ist die Bilanzrichtlinie (Jahresabschluss, Lagebericht etc.). Die NFRD (2014/95/EU) ergänzt diese Bilanzrichtlinie um die Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Betroffen waren vor allem „Public-Interest Entities“ wie kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Voraussetzung war in der Regel: im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende.

Neben der Mitarbeiterzahl werden häufig Größenmerkmale wie Bilanzsumme und Umsatz genutzt (z. B. Bilanzsumme > 20 Mio. € oder Umsatz > 40 Mio. €). Entscheidend ist am Ende die konkrete Einstufung nach EU- und nationalem Recht.

Unternehmen mussten u. a. über Umweltbelange, soziale und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung berichten. Zusätzlich gehörten auch Diversitätskonzepte in Leitungs- und Kontrollorganen dazu.

Die Angaben mussten im Lagebericht stehen oder als separater nichtfinanzieller Bericht/Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden. Wichtig ist, dass sie offiziell zugänglich und nachvollziehbar dokumentiert sind.

Die NFRD sollte Transparenz schaffen, damit Stakeholder besser beurteilen können, wie verantwortungsvoll ein Unternehmen handelt. Gleichzeitig sollte sie Unternehmen motivieren, ESG-Risiken früher zu erkennen und nachhaltiger zu wirtschaften.

Unter der NFRD gab es oft keine inhaltliche Prüfung wie unter der CSRD. In vielen Fällen wurde vor allem geprüft, ob eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. ein Bericht überhaupt vorliegt.

In Deutschland erfolgte die Umsetzung über das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Damit wurden die EU-Vorgaben in nationales Recht übertragen und in die Berichtsprozesse integriert.

Die CSRD löst die NFRD ab und erweitert die Berichtspflichten deutlich: mehr betroffene Unternehmen, verbindliche Standards (ESRS) und digitale Anforderungen. Außerdem steigen die Anforderungen an die Prüfung und die Detailtiefe der Angaben.

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag
Kostenlose Testversion Demo anfragen →