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VSME-Standards revolutionieren das Nachhaltigkeitsreporting für KMUs

CSRD - Lesezeit: 8 Min

VSME-Standard

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor Herausforderungen. Hohe bürokratische Hürden erschweren es, den neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden. Um diese Schwierigkeiten zu mildern, wurde Februar 2025 der Omnibus-Entwurf vorgestellt, der das Ziel einer vereinfachten Umsetzung der CSRD verfolgt. In diesem Kontext gewinnt auch der VSME-Standard (Voluntary Standard for SMEs) an Bedeutung. Der Ansatz bietet KMUs eine Alternative, um ihre Berichterstattung effizient und rechtskonform zu gestalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie durch die VSME Standards von einer vereinfachten Nachhaltigkeitsberichterstattung profitieren können, was die wesentlichen Unterschiede zu den ESRS sind und welche Schritte notwendig sind, um sich auf die Einführung vorzubereiten.

Die wichtigsten Fakten zum VSME-Standard

Ein freiwilliger EU-Standard für KMU zur einfachen und ressourcenschonenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nicht-börsennotierte KMU, die ESG-Daten für Banken, Investoren oder Kunden bereitstellen möchten.

  • Basis-Modul: 11 zentrale ESG-Offenlegungen
  • Comprehensive Modul: Erweiterung für ambitioniertere Unternehmen

Nach Anhebung der CSRD-Schwellenwerte sind viele KMU nicht mehr berichtspflichtig, müssen aber weiterhin ESG-Daten liefern.

Einfache Anwendung, Zugang zu Finanzierung, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Seit Veröffentlichung des finalen Entwurfs im Dezember 2024 freiwillig anwendbar.

Update (Stand: Februar 2026)

Der VSME-Standard ist inzwischen deutlich reifer und vor allem klarer im rechtlichen Umfeld eingeordnet. EFRAG hat den finalen VSME am 17. Dezember 2024 an die Europäische Kommission übermittelt und veröffentlicht. Auf dieser Basis hat die Kommission am 30. Juli 2025 eine offizielle Empfehlung (Recommendation (EU) 2025/1710) verabschiedet, die den VSME ausdrücklich als freiwilligen Standard für KMU positioniert, insbesondere als einheitliche Antwort auf wiederkehrende ESG-Datenanfragen aus Lieferketten und von Finanzinstituten.

Parallel dazu läuft seit 26. Februar 2025 die Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsregulierung. Wichtig dabei: Das ist ein Reformpaket, das die Berichtspflichten insgesamt entschlacken soll, aber nicht automatisch „neues geltendes Recht“ bedeutet.

Ende Dezember 2025 folgte dann eine politische Einigung zur weiteren Vereinfachung (u. a. CSRD/CSDDD); diese Richtung ist damit klar, die formale Finalisierung und Umsetzung bleibt jedoch der entscheidende nächste Schritt.

Die wichtigsten Infos im Überblick

Die EU hat einen bedeutenden Fortschritt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem "Freiwilligen KMU-Standard" (VSME Standard) eingeführt, dessen Entwurf im Januar 2024 veröffentlicht wurde. Der Schwerpunkt liegt auf der Vereinfachung für KMU, die zwar gesetzlich nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, jedoch häufig von ihren Geschäftspartnern dazu angehalten werden. Der Standard verfolgt das Ziel, KMU bei der klaren Dokumentation ihrer Nachhaltigkeitsziele und -initiativen zu unterstützen. Dies könnte nicht nur den bürokratischen Aufwand verringern, sondern auch die nachhaltigen Bestrebungen dieser Unternehmen fördern. Hier gelangen Sie zu den vom EFRAG veröffentlichten Leitfaden rund um den VSME-Standard.

Müssen alle kleinen und mittleren Unternehmen den VSME-Standard nachweisen? Das wachsende Interesse der Kunden an den Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen erfordert eine klare und einheitliche Informationsbasis. Aus diesem Grund wurde der Standard entwickelt, der eine standardisierte Abfrage zu relevanten Themen im Bereich Nachhaltigkeit ermöglicht. Dieser Standard zielt darauf ab, unterschiedliche Anforderungen zu harmonisieren und bietet den Vorteil einer konsistenten Systematik. Der VSME orientiert sich an den Richtlinien der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), berücksichtigt jedoch deren strengen Vorgaben nicht. Unternehmen profitieren von dieser flexiblen Herangehensweise, da sie so ihre nachhaltigen Praktiken effektiver kommunizieren und den Erwartungen ihrer Stakeholder gerecht werden können.

Warum das wichtig ist? Durch die Nutzung des Fragenkatalogs sind Unternehmen in der Lage, einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Dies gewährleistet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern ermöglicht auch eine fundierte Analyse der Nachhaltigkeitsthemen innerhalb des Unternehmens. Die neuen Standards sind speziell darauf ausgelegt, die Besonderheiten von KMU zu berücksichtigen und gleichzeitig eine strukturierte und transparente Berichterstattung zu garantieren.

Was sind die freiwilligen ESRS (VSME)?

Die freiwilligen ESRS (VSME), auch bekannt als "Voluntary Small and Medium Enterprise European Sustainability Reporting Standards", richten sich an Unternehmen innerhalb der Europäischen Union, die weniger als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro erzielen. Diese Standards wurden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt, um KMU bei der nachhaltigen Berichterstattung zu unterstützen. Sie bieten eine vereinfachte und weniger komplexe Alternative zu den umfassenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die hauptsächlich auf größere Unternehmen ausgerichtet sind. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die herkömmlichen Reporting-Standards.

Durch die Implementierung dieser Standards können KMU ihre Nachhaltigkeitspraktiken transparent darstellen und somit gesetzliche Anforderungen effizienter erfüllen, was zu einer Stärkung ihrer Marktstellung und Vertrauenswürdigkeit beiträgt. Er nimmt Rücksicht auf die begrenzten Ressourcen von KMUs im Vergleich zu größeren Konzernen und erleichtert dadurch den Zugang zu Finanzierungen und Kunden durch Standardisierung diverser ESG-Datenanfragen.

Im Gegensatz zu den ESRS, die über 1.000 Datenpunkte umfassen, reduziert der VSME-Standard den administrativen Aufwand erheblich, indem er nur zwei Module mit insgesamt 20 zu berichtenden Überpunkten enthält. Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist nicht erforderlich. Wenn Sie mehr über die Wesentlichkeitsanalyse erfahren möchten, gelangen Sie hier zu unserem Artikel. Diese Vereinfachung ermöglicht es KMUs, effizienter auf Nachhaltigkeitsanfragen von Geschäftspartnern wie Banken oder größeren Unternehmen zu reagieren.

Welche Unternehmen müssen nach den VSME berichten?

Die VSME-Standards richten sich an nicht börsennotierte Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen. Grundlage sind die Größenklassen der EU-Bilanzrichtlinie: micro (bis 10 Mitarbeitende), small (bis 50) und medium (bis 250) – jeweils kombiniert mit Schwellenwerten für Umsatz und Bilanzsumme. Ziel ist ein praxisnaher Standard, mit dem KMU typische ESG-Abfragen von Banken, Kunden und großen Unternehmen einheitlich beantworten können.

Diese Standards bieten diesen Unternehmen eine praxisorientierte und sinnvolle Möglichkeit, sich mit wesentlichen Aspekten der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung (ESG) auseinanderzusetzen. Sollte der Vorschlag der Europäischen Kommission zum Omnibus-Gesetz verabschiedet werden, wird die Bedeutung der VSME Standards für viele europäische Unternehmen auf freiwilliger Basis erheblich zunehmen.

Warum ist der Standard für kleine und mittlere Unternehmen auch ohne eine Berichtspflicht von Bedeutung?

Klein- und Mittelunternehmen (KMUs) sind nicht gesetzlich verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten. Dennoch steigt die Relevanz der Standards aus verschiedenen, spezifischen Gründen:

Ein wesentlicher Aspekt im Kontext der ESG-Compliance ist der sogenannte Trickle-Down-Effekt. Dieser beschreibt, wie Anforderungen an die Nachhaltigkeit großer Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette auch auf kleinere Unternehmen übertragen werden. Konkret bedeutet dies, dass ein großes Unternehmen, das zur Erstellung von ESG-Berichten verpflichtet ist, von seinen Zulieferern—häufig kleine und mittlere Unternehmen—die notwendigen Daten anfordert.

In vielen Fällen verfügen diese kleinen und mittleren Unternehmen bislang nicht über systematische Verfahren zur Erfassung solcher Daten, da sie selbst nicht zur Berichterstattung verpflichtet sind. Die VSME-Standards bieten diesen Unternehmen jedoch eine effektive Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsdaten zu organisieren und somit eine anerkannte sowie konsistente Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten. Dies fördert nicht nur die Compliance, sondern stärkt auch das Vertrauen in die gesamte Lieferkette und trägt zur Schaffung nachhaltiger Geschäftspraktiken bei.

Mit der Implementierung der VSME-Standards haben kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, sich vor übermäßigen oder inkonsistenten Anforderungen von Großkunden im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schützen. In Abwesenheit eindeutiger Richtlinien fordern große Unternehmen maßgeschneiderte, häufig sehr detaillierte Nachhaltigkeitsdaten. Die Standards bieten in der Zukunft eine strukturierte, transparente und weithin akzeptierte Grundlage, die Unternehmen vor potenzieller Willkür seitens ihrer Großkunden schützt. Durch die Anwendung dieser Standards können KMUs ihre Berichterstattung effizienter gestalten und gleichzeitig ihre Compliance mit den bestehenden regulatorischen Anforderungen sicherstellen.

In der heutigen Geschäftswelt gewinnen Banken und Finanzinstitute zunehmend an Bedeutung bei der Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von ESG-Fragebögen. Ein positiver ESG-Score kann signifikante Vorteile in Form verbesserter Kreditkonditionen bieten, während das Fehlen entsprechender ESG-Daten die Finanzierungsmöglichkeiten erheblich einschränken könnte. Der Bericht unterstützt KMUs dabei, gezielt auf die Anforderungen der Banken zu reagieren, indem er relevante Informationen zu Umweltaspekten, sozialen Belangen und Unternehmensführung strukturiert aufbereitet. Zudem zeigt der Bericht auf, dass das KMU proaktiv und nachhaltig agiert, was nicht nur das Vertrauen von Kreditgebern stärkt, sondern auch zur langfristigen Integrität und Zuverlässigkeit des Unternehmens beiträgt.

Die EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeit befinden sich in einem kontinuierlichen Wandel. Was gegenwärtig noch auf Freiwilligkeit basiert, könnte in naher Zukunft zur Pflicht werden. Kleine und mittlere Unternehmen, die sich frühzeitig mit den VSME-Normen auseinandersetzen, sind besser auf kommende Vorschriften eingestellt und können sich dadurch einen Vorteil im Wettbewerb verschaffen.

Ein transparenter Nachhaltigkeitsbericht nach VSME-Standard der beispielsweise auf der Website veröffentlicht wird, zeigt, dass ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet und Verantwortung übernimmt. In Zeiten wachsender gesellschaftlicher und politischer Erwartungen an Unternehmen kann so das Image gestärkt, die Markenwahrnehmung verbessert und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet werden. Kunden, Investoren und Geschäftspartner bevorzugen Unternehmen, die ihre ESG-Praktiken offenlegen – ein klarer Wettbewerbsvorteil für KMUs, die sich frühzeitig zu nachhaltigem Handeln bekennen.

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Leitfaden_ESRS

Welche Unterschiede zwischen ESRS und VSME gibt es?

Die ESRS sind für große Unternehmen verbindlich und verlangen eine umfassende Berichterstattung über zentrale Themen wie Klimawandel, Biodiversität und soziale Aspekte. Im Gegensatz dazu sind die VSME-Standards für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen freiwillig anzuwenden und konzentrieren sich auf relevante Fragestellungen für diese Zielgruppe.

Eine Wesentlichkeitsanalyse ist im Rahmen der ESRS zwingend erforderlich, während sie bei den VSME Standards lediglich optional ist. Zusätzlich umfassen die ESRS mehr als 1.000 verpflichtende Datenpunkte, was im Vergleich zu den rund 75 Datenpunkten der Standards zu einem erheblichen Mehraufwand führen kann. Diese reduzierte Datenerhebung macht die VSME-Standards kosteneffizienter und praktikabler für KMUs, die trotz begrenzter Ressourcen eine nachhaltige Unternehmensführung anstreben.

In folgenden Punkten unterscheiden sich die VSME von ESRS:

  • Freiwilligkeit vs. Pflicht: Die ESRS sind für große Unternehmen in der EU, die der CSRD unterliegen, verbindlich. Im Gegensatz dazu stellen die VSME optionale Standards für kleine und mittlere Unternehmen dar, die selbst bestimmen können, ob und in welchem Umfang sie Informationen bereitstellen möchten.
  • Umfang und Tiefe der Berichterstattung: Die ESRS behandelt eine breite Palette von Themen, die für Unternehmen relevant sind, darunter Klimawandel, Biodiversität, soziale Fragestellungen und Governance. Unternehmen sind verpflichtet, umfassende Informationen zu diesen Aspekten bereitzustellen. Im Gegensatz dazu konzentriert sich VSME auf weniger detaillierte Anforderungen, die sich deshalb besonders gut für Unternehmen mit begrenzten Ressourcen eigenen.
  • Wesentlichkeitsanalyse zur Umfangbestimmung: Die ESRS verlangt eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse um alle relevanten Themen bestimmen zu können und um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Im Gegensatz dazu kann für die VSME eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden, die mit geringeren Ressourcen und Aufwand auskommt. Diese konzentriert sich gezielt auf die für das Unternehmen unmittelbar wesentlichen Aspekte, was eine effiziente und praxisnahe Umsetzung der Compliance-Ziele ermöglicht.
  • Kosten und Ressourcen: Die Einführung der ESRS erfordert einen erheblichen Aufwand, der häufig den Einsatz externer Berater sowie zusätzliche interne Ressourcen mit sich bringt. Im Gegensatz dazu wurde die VSME für kleine und mittlere Unternehmen so konzipiert, dass sie mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt werden kann. Dies führt zu einer signifikanten Reduktion der Kosten- und Ressourcennutzung und ermöglicht Unternehmen eine nachhaltige Anpassung an gesetzliche Anforderungen.

Aktueller Stand und Gesetzliche Hintergründe der VSME

Aktueller Stand der VSME-Standards

Die EFRAG hat am 17. Dezember 2024 die freiwilligen Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen veröffentlicht. Diese Veröffentlichung stellt einen wesentlichen Fortschritt dar, der es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, ihre Berichterstattung standardisiert und vereinfacht zu gestalten. Durch die Einführung dieser Richtlinien wird die Transparenz erhöht und eine konsistente, nachvollziehbare ESG-Kommunikation gegenüber Stakeholdern erleichtert, was den Unternehmen hilft, ihre nachhaltigen Praktiken verantwortungsbewusst zu dokumentieren und gegenüber Stakeholdern zu kommunizieren.

Die Konsultationsphase zu den Entwürfen des VSME Standards erstreckte sich vom 22. Januar 2024 bis zum 21. Mai 2024. Während dieses Zeitraums erhielt die EFRAG umfassende Rückmeldungen von diversen Interessengruppen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, deren Verbänden, Banken, Wirtschaftsprüfern sowie nationalen Standardsetzer. Basierend auf diesen wertvollen Rückmeldungen implementierte die EFRAG zusätzliche Vereinfachungen, um den Standard optimal an die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen anzupassen. Der finale Standard wurde am 22. Oktober 2024 von der EFRAG SR TEG genehmigt und erlangte am 13. November 2024 die Zustimmung der EFRAG SRB. Um die Akzeptanz des Standards nachhaltig zu fördern, plant die EFRAG im Jahr 2025 eine Vielzahl von Initiativen. Dazu gehört unter anderem die Bereitstellung umfassender unterstützender Materialien und praxisorientierter Leitfäden, die Unternehmen bei der Umsetzung des Standards unterstützen sollen.

Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission am 30. Juli 2025 eine Empfehlung (EU) 2025/1710 veröffentlicht, die den Standard als freiwilligen, praxisnahen Referenzrahmen für KMU ausdrücklich unterstützt. Ziel ist vor allem, ESG-Informationsanfragen aus Lieferketten und von Finanzinstituten zu vereinheitlichen und den Aufwand für KMU spürbar zu reduzieren.

Omnibus-Gesetz: Treiber der CSRD-Verschlankung

Die Omnibus-Richtlinie der EU ist eine Antwort auf die Bedenken, dass die ursprünglichen Anforderungen der CSRD vor allem für kleinere Unternehmen zu belastend sind. Das Hauptziel der neuen Richtlinie besteht darin, bürokratische Hürden abzubauen, den Aufwand für die Berichterstattung zu verringern und praktikable Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen zu entwickeln. Kürzlich wurde ein Vorschlag der Kommission präsentiert, der jedoch noch nicht endgültig genehmigt wurde.

Hier haben wir die wichtigsten Änderungen des EU-Omnibus-Gesetzes zusammengefasst:

  • Zahlreiche Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht ausgeschlossen: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Netto-Umsatz sind gemäß dem Vorschlag zur Berichterstattung verpflichtet. Dies würde die Zahl der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, um 80 % verringern.
  • Berichtspflichten aufgeschoben: Unternehmen sind erst ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027 zur Berichterstattung verpflichtet. Die Fristen wurden durch die Stop-the-clock-Richtlinie bereits nach hinten geschoben; parallel dazu soll der Omnibus die Berichtspflicht inhaltlich und im Scope verschlanken.
  • Weniger Berichtspflichten: Eine Reduzierung um 25 % der erforderlichen Datenpunkte, keine spezifischen Standards nach Sektoren, Einschränkung der Berichtspflicht bezüglich Lieferketten. Weniger bzw. vereinfachte Berichtspflichten bezieht sich auf keine sektor-spezifischen ESRS; Begrenzung des ‘Trickle-Down’ in der Wertschöpfungskette.
  • Keine strengeren Prüfungen: Die vorgesehene „Reasonable Assurance“ soll nicht eingeführt werden, es bleibt bei der „Limited Assurance“.
  • EU-Taxonomie vereinfacht: Das Taxonomie-Reporting soll sich stärker auf die größten Unternehmen fokussieren. Zusätzlich sind Materialitätsgrenzen und Erleichterungen bei einzelnen KPIs (z. B. OpEx) vorgesehen.
  • Lockerungen im CSDDD: Deutlich höhere Schwellenwerte und spätere Anwendung. Fokus auf die Bereiche der Aktivitätenkette, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind (risikobasierter Ansatz) statt Voll-Mapping.

So könnte die Omnibus-Richtlinie und die VSME-Standards KMU entlasten

Die Omnibus-Initiative bringt viele Unternehmen weiterhin in eine ungewisse Lage. Weniger wegen der grundsätzlichen Richtung, sondern weil nationale Umsetzungen und Detailfragen noch offen sind. In Deutschland ist die CSRD bislang nicht vollständig in nationales Recht überführt. Gleichzeitig ist die EU-weite Fristenverschiebung (Stop-the-clock) bereits beschlossen.

Sollte die geplante Verschlankung in dieser Form umgesetzt werden, könnten viele Unternehmen künftig aus der Berichtspflicht herausfallen. Gleichzeitig bleibt der Bedarf von Investoren, Kunden und Banken nach klaren und vergleichbaren ESG-Daten bestehen. Genau hier gewinnt der VSME-Standard an Bedeutung: Unternehmen, die nicht (oder nicht mehr) unter die CSRD fallen, können damit mit überschaubarem Aufwand belastbare ESG-Informationen bereitstellen, ohne in die volle Komplexität der ESRS einzusteigen.

Darüber hinaus hilft er, frühzeitig eine ESG-Strategie aufzubauen und die wichtigsten Daten strukturiert zu erfassen. Das dient als praktische Vorbereitung auf künftige Marktanforderungen, auch wenn sich der regulatorische Rahmen noch weiter bewegt. So wird der Standard nicht nur zur Reaktion auf aktuelle Anfragen, sondern zu einem strategischen Hebel für Wettbewerbsfähigkeit und Vertrauen.

Update: Neben dem Omnibus-Vorschlag (26. Februar 2025) gibt es inzwischen eine politische Einigung von der EU-Kommission und EU-Parlament (Dezember 2025). Danach soll die CSRD-Pflicht deutlich enger gefasst werden und nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Netto-Umsatz erfassen (inklusive bestimmter Non-EU-Konstellationen).

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CSRD Modul

Gegenstand des VSME-Entwurfs - Basic und Comprehensive Module

Im VSME-Standard sind zwei verschiedene Module enthalten: das Basic Modul und das Comprehensive Modul. Diese Module können sowohl auf der Ebene einzelner Unternehmen als auch auf konsolidierter Basis angewendet werden, wobei das das Basic Modul die Voraussetzung ist und das Comprehensive Modul on top angewendet werden kann. Sie enthalten umfassende Informationen zu Umweltaspekten sowie zu sozialen Themen und Unternehmensrichtlinien, die Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen der ESG-Compliance effizient zu erfüllen.

In der Praxis wird empfohlen, den Bericht gemäß VSME, sofern er auf Anfrage von größeren Unternehmen oder Banken erstellt wird, jährlich anzufertigen. Wenn das kleine oder mittlere Unternehmen einen Jahresabschluss erstellt, sollte der VSME-Bericht zeitgleich mit dem Jahres- oder Konzernabschluss sowie der Finanzberichterstattung bereitgestellt werden. Das KMU hat die Wahl, ob es seinen Bericht veröffentlicht. Bestimmte sensible Daten dürfen jedoch weggelassen werden; in diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, dies klar anzugeben. Ab dem zweiten Jahr sollten zudem Vergleichszahlen aus dem Vorjahr in den Bericht integriert werden, um eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Entwicklungen zu gewährleisten.

Die beiden Module erfordern unterschiedliche Angaben seitens des Unternehmens und bieten im Rahmen des Ansatzes "wenn zutreffend" verschiedene Datenpunkte an. In diesem Zusammenhang ist ein KMU, das den VSME anwendet, lediglich verpflichtet, die Informationen bereitzustellen, die für das KMU von Relevanz sind.

Basic Modul

Das Basis-Modul, gemäß dem Entwurf des VSME, richtet sich an Kleinstunternehmen im Sinne der Rechnungslegungsrichtlinie und umfasst die minimalen Anforderungen. Die Inhalte des Basis-Moduls sind in die Abschnitte B 1 bis B 11 unterteilt, um eine klare Orientierung zu gewährleisten. Darüber hinaus steht ein Leitfaden mit Erklärungen (Seite 15ff. des Standardentwurfs) zur Verfügung, der Beispiele für Berechnungen, Formeln, weiterführende Internetlinks und Ähnliches enthält.

In den Angaben zu B 1 wird gefordert, dass das Unternehmen präzise angibt, welches spezifische Modul zur Anwendung kommt und ob dies auf konsolidierter oder individueller Ebene erfolgt. Darüber hinaus sind die Tochtergesellschaften mit ihren registrierten Adressen aufzulisten. Es ist ebenfalls anzugeben, ob und gegebenenfalls welche sensiblen Informationen nicht veröffentlicht werden können. Zusätzlich müssen die Rechtsform des KMU, der NACE-Code (Sektor-Code für die betreffende wirtschaftliche Tätigkeit), die Bilanzsumme, der Umsatz sowie die Anzahl der Beschäftigten, sowohl in Köpfen als auch in Vollzeitäquivalenten, erfasst werden. Das Land, in dem die Haupttätigkeit stattfindet, ist ebenfalls zu benennen.

Des Weiteren sind die Standorte aufzuführen, an denen sich wesentliche Vermögenswerte befinden, sowie die Geolokationen von Grundstücken oder Immobilien, die im Eigentum sind, angemietet oder verwaltet werden. Falls das KMU im Besitz eines Nachhaltigkeitszertifikats oder ähnlicher Auszeichnungen ist, sollte eine kurze Beschreibung des Zertifikats sowie Informationen über den Aussteller, das Ausstellungsdatum und gegebenenfalls die Bewertung beigefügt werden. Zudem sollte das Unternehmen eine prägnante Darstellung spezifischer Praktiken, Richtlinien sowie künftiger Initiativen und Ziele geben, die darauf abzielen, eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern – sofern solche vorhanden sind. Die Abschnitte B3 bis B7 beinhalten verschiedene umweltrelevante Informationen.

Der Gesamtenergieverbrauch ist detailliert nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energieträgern zu erfassen. Zudem sind die geschätzten direkten und standortbezogenen Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) anzugeben. Schadstoffemissionen sind nur dann zu berichten, wenn dies im Rahmen des Umweltmanagements oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Außerdem sollten Daten zur Wasserentnahme und zum Wasserverbrauch sowie Informationen zu den Abfall- und Recyclingpraktiken, einschließlich der Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, erfasst werden. Die sozialen Aspekte werden in den Abschnitten B8 bis B10 behandelt. Dazu gehört eine detaillierte Aufschlüsselung der Mitarbeiterzahl nach Vertragsarten, Geschlecht und Herkunftsländern sowie zur Vergütung. Abschnitt B11 ist darüber hinaus der Offenlegung von Verurteilungen und Geldstrafen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung gewidmet. Durch diese umfassende Datenerhebung unterstützen Unternehmen die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und stärken ihre Transparenz in Bezug auf ESG-Themen.

Comprehensive Modul

Das Comprehensive Modul umfasst in Abschnitt C1 eine detaillierte Darstellung der zentralen Aspekte des Geschäftsmodells sowie der Unternehmensstrategie. Abschnitt C2 erläutert die bestehenden Praktiken, Richtlinien und geplanten Maßnahmen zur Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Die Abschnitte C3 und C4 bieten zudem umfassende umweltrelevante Informationen, während die Abschnitte C5 bis C7 soziale Daten und Fakten bereitstellen. In den Abschnitten C8 und C9 werden Angaben zu den Einnahmen aus spezifischen Sektoren sowie zur Geschlechterdiversität in den Führungs- und Kontrollgremien gefordert.

Schritt-für-Schritt: Umsetzung des VSME-Standards für Unternehmen

Die Implementierung des Standards erfordert eine systematische Vorgehensweise, um sicherzustellen, dass Unternehmen in der Lage sind, einen informativen Nachhaltigkeitsbericht effizient und ohne unnötigen Aufwand zu erstellen. Im Folgenden erhalten Sie eine umfassende Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung des VSME-Standards:

Bevor ein Unternehmen mit der Erstellung von Berichten beginnt, ist es wichtig, sich mit den Vorgaben des VSME-Standards auseinanderzusetzen. Außerdem sollte ein eindeutiger Verantwortlicher (zum Beispiel ein Nachhaltigkeitsbeauftragter, das Controlling oder die Geschäftsführung) benannt werden, um den Prozess zu steuern.

  • Welche Themen und Kennzahlen müssen erfasst werden?
  • Welche internen Abteilungen sind für die Datensammlung zuständig?
  • Existieren bereits ESG-Daten, die verwendet werden können?

Um zu ermitteln, welche Informationen für den Bericht erforderlich sind, ist es notwendig, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Diese Analyse unterstützt dabei, einen realistischen Plan zur Datenerhebung zu entwickeln. Dabei können z.b. folgende Punkte geklärt werden:

  • Welche ESG-Daten sind bereits vorhanden (z. B. Energieverbrauch, CO₂-Emissionen, soziale Verantwortung)?
  • Welche Lücken sind noch vorhanden?
  • Wo können die fehlenden Daten beschafft werden (z. B. von Lieferanten, externen Beratern)?

Der Standard geht über bloße Berichterstattung hinaus und eröffnet Unternehmen die Gelegenheit, eine durchdachte ESG-Strategie zu formulieren. Unternehmen sollten sich folgende Fragen stellen:

  • Welche langfristigen Nachhaltigkeitsziele wollen wir anstreben?
  • Welche Schritte können wir unternehmen, um unsere ESG-Leistungsfähigkeit zu steigern?
  • Existieren bereits vorhandene Initiativen, die in den Bericht integriert werden können?

Kleine und mittlere Unternehmen sollten eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um wichtige Nachhaltigkeitsthemen wie den Energieverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Arbeitsbedingungen zu erkennen. Ein enger Austausch mit den Stakeholdern, insbesondere mit Großkunden, trägt dazu bei, deren Erwartungen hinsichtlich der Berichterstattung besser zu verstehen.

Ein internes System zur Erfassung von Daten zur Nachhaltigkeit sollte so früh wie möglich verwendet werden. Nur so kann eine effektive Datensammlung und eine regelmäßige Berichterstattung gewährleistet werden, selbst wenn diese zunächst ausschließlich intern verwendet wird.

Klein- und Mittelunternehmen sollten aktiv agieren, um großen Kunden deutlich zu signalisieren, dass sie gemäß den VSME-Standards berichten. Auf diese Weise lassen sich überzogene oder willkürliche Forderungen von Seiten der Lieferanten vermeiden. Außerdem lassen sich so Transparenz sowie Konsistenz in der Lieferkette der KMUs fördern.

Obwohl die Standards auf Freiwilligkeit basieren, ist es für kleine und mittlere Unternehmen ratsam, eine langfristige Strategie zu formulieren, die regelmäßig evaluiert und optimiert wird. Dies verbessert ihre Stellung innerhalb der Lieferkette und rüstet sie für zukünftige Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Eine deutliche Strategie unterstützt nicht nur die Berichterstattung, sondern trägt auch dazu bei, sich im Wettbewerb vorteilhaft zu positionieren. Insbesondere jetzt, da viele Unternehmen voraussichtlich nicht mehr unter die CSRD fallen werden, können Ressourcen genutzt werden, um sich gezielt mit konkreten Nachhaltigkeitsmaßnahmen auseinanderzusetzen.

Fazit: VSME-Standards als Chance für KMUs

Die Einführung der VSME-Standards bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine praxisnahe Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient und rechtskonform zu gestalten. Während die CSRD viele Unternehmen vor bürokratische Herausforderungen stellt, ermöglicht der Standard eine freiwillige, aber strukturierte ESG-Berichterstattung. Besonders für KMUs, die von Geschäftspartnern oder Banken Nachhaltigkeitsnachweise erbringen müssen, stellt er eine wertvolle Alternative dar. Im Vergleich zu den umfassenden ESRS reduzieren die VSME Standards den Aufwand erheblich, indem sie nur relevante Datenpunkte abfragen und eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse erlauben. Dies hilft Unternehmen, nachhaltige Geschäftspraktiken transparent zu kommunizieren, ohne sich finanziell oder administrativ zu überlasten und gleichzeitig den deutschen Nachhaltigkeitskodex DNK zu berücksichtigen.

Die Omnibus-Richtlinie der EU könnte den Druck auf viele Unternehmen weiter senken, indem sie die Berichtspflicht für zahlreiche Betriebe aufhebt. Dennoch bleibt die Nachfrage nach ESG-Daten von Kunden, Investoren und Banken bestehen. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die freiwilligen VSME-Standards einstellen, können nicht nur ihre Nachhaltigkeitsstrategie optimieren, sondern sich auch einen Wettbewerbsvorteil sichern. Letztlich stellt der Standard eine zukunftsorientierte Lösung dar, die KMUs dabei hilft, nachhaltiger zu wirtschaften, regulatorische Unsicherheiten zu umgehen und ihre Marktstellung langfristig zu stärken.

FAQ

Der VSME-Standard (Voluntary Standard for SMEs / SMEs VSME) ist ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Pflicht fallen, aber dennoch ESG-Daten bereitstellen müssen – etwa für Geschäftspartner oder Banken. Er bietet eine vereinfachte Alternative zu den umfangreichen ESRS-Standards und hilft KMUs, ihre Nachhaltigkeitspraktiken effizient und standardisiert zu dokumentieren.

Der Standard ist freiwillig und richtet sich an nicht CSRD-pflichtige Unternehmen, in der Regel KMUs. Er ermöglicht eine strukturierte ESG-Berichterstattung, um Nachhaltigkeitsanforderungen von Geschäftspartnern, Banken oder Investoren zu erfüllen, ohne die hohen bürokratischen Hürden der ESRS.

Der VSME-Standard ist eine vereinfachte und freiwillige Alternative zu den ESRS. Während die ESRS über 1.000 Datenpunkte und eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse erfordern, umfasst der VSME-Standard nur rund 75 Datenpunkte und benötigt keine doppelte Wesentlichkeitsprüfung. Er ist speziell auf die begrenzten Ressourcen von KMUs zugeschnitten und erleichtert die ESG-Berichterstattung erheblich.

Der VSME-Standard erfasst wesentliche ESG-Daten zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung. Dazu gehören Energieverbrauch, CO₂-Emissionen (Scope 1 & 2), Wasserverbrauch, Abfallmanagement, Mitarbeiterzahlen, Diversität sowie Governance-Praktiken. Je nach Modul (Basic oder Comprehensive) sind die Anforderungen unterschiedlich umfangreich, aber stets praxisnah und ressourcenschonend für KMUs gestaltet.

Der VSME-Standard besteht aus zwei Modulen:

  • Basic Modul: Enthält Mindestanforderungen für Kleinstunternehmen, z. B. Unternehmensstruktur, Energieverbrauch, CO₂-Emissionen, Wasser- und Abfallmanagement sowie soziale Aspekte wie Mitarbeiterzahlen und Diversität.
  • Comprehensive Modul: Bietet eine detailliertere Berichterstattung, einschließlich Geschäftsmodell, Nachhaltigkeitsstrategie, Lieferketteninformationen und umfassendere Umwelt- und Sozialdaten.

Unternehmen können das passende Modul je nach Bedarf und Ressourcen wählen.

Nein, eine Wesentlichkeitsanalyse ist beim VSME-Standard nicht verpflichtend, aber optional möglich. Im Gegensatz zu den ESRS, die eine umfassende doppelte Wesentlichkeitsprüfung erfordern, können KMUs im VSME-Standard selbst entscheiden, welche ESG-Themen für sie relevant sind und darüber berichten. Das spart Zeit und reduziert den bürokratischen Aufwand.

Der Standard ermöglicht KMUs eine einfache, kosteneffiziente und standardisierte ESG-Berichterstattung, ohne die hohen Anforderungen der ESRS. Er hilft, Nachhaltigkeitsdaten transparent zu dokumentieren, erleichtert den Zugang zu Finanzierungen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Zudem schützt er KMUs vor übermäßigen ESG-Anfragen großer Unternehmen und bereitet sie auf zukünftige regulatorische Anforderungen vor.

Der VSME-Standard ermöglicht KMUs eine strukturierte ESG-Berichterstattung, die den Anforderungen großer Geschäftspartner entspricht. Da viele Konzerne ESG-Daten von ihren Lieferanten fordern, hilft der Standard, relevante Nachhaltigkeitsinformationen einheitlich bereitzustellen, Bürokratie zu reduzieren und unklare oder übermäßige Anfragen zu vermeiden. So können KMUs ihre Lieferketten-Compliance verbessern und langfristige Geschäftsbeziehungen stärken.

Ja, der VSME-Standard kann KMUs bei der Finanzierung durch Banken helfen, da viele Kreditinstitute ESG-Kriterien in ihre Bewertung einbeziehen. Ein standardisierter Nachhaltigkeitsbericht nach VSME zeigt, dass ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet, verbessert den ESG-Score und kann zu besseren Kreditkonditionen führen. Zudem erhöht er die Transparenz und stärkt das Vertrauen von Investoren und Finanzpartnern.

Unternehmen sollten zunächst den VSME-Standard verstehen und eine interne Verantwortlichkeit für die ESG-Berichterstattung festlegen. Danach folgt eine Bestandsaufnahme vorhandener Nachhaltigkeitsdaten (z. B. Energieverbrauch, CO₂-Emissionen, Mitarbeiterzahlen). Anschließend sollten sie eine Nachhaltigkeitsstrategie definieren, ein einfaches internes Berichtssystem einführen und ggf. Lieferanten- und Stakeholder-Anforderungen berücksichtigen. Eine schrittweise Umsetzung erleichtert die Integration in bestehende Prozesse.

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