Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, die mit bestimmten Rohstoffen und Produkten handeln, zur Einhaltung strenger Sorgfaltspflichten. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Vorschriften gelten, welche Funktionen eine Compliance-Lösung bieten sollte und wie Sie die richtige Software auswählen - inklusive Checkliste.
Inklusive: EUDR-Überblick & Fristen, Anforderungen an Compliance-Software, Schritt-für-Schritt Software-Auswahl und strategischer Mehrwert.

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Inhalte des Leitfadens
Vom EUDR-Überblick bis zur richtigen Software-Entscheidung.
Die EUDR betrifft Importeure, Händler und Hersteller, die mit Rohstoffen wie Soja, Palmöl, Rinder, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk handeln. Sie erfahren, welchen Geltungsbereich die Verordnung hat, welche Produkte betroffen sind und was das konkret für Ihre Lieferkette bedeutet.
Unternehmen müssen Nachweise über die Entwaldungsfreiheit ihrer Produkte erbringen: Geolokalisierung von Produktionsflächen, Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette und eine lückenlose Risikobewertung. Der Leitfaden erklärt, welche Pflichten für Betreiber und Händler gelten.
Welche Funktionen muss ein EUDR-Tool mitbringen? Risikobewertung, Lieferantenmanagement, Geolokalisierung, Dokumentenmanagement und Berichterstattung: der Leitfaden listet alle Kernanforderungen und zeigt, worauf Sie bei der Software-Auswahl achten sollten.
Von der Bedarfsanalyse bis zur Implementierung und Schulung Ihrer Mitarbeitenden: der Leitfaden begleitet Sie durch den gesamten Auswahlprozess, inklusive konkreter Checkliste für die Evaluierung von EUDR-Tools.
EUDR-Compliance als Wettbewerbsvorteil: Wer frühzeitig handelt, stärkt Lieferantenbeziehungen und vermeidet Sanktionen. Der Leitfaden zeigt, wie Sie die Umsetzung als strategische Chance nutzen und Ihre Marktposition nachhaltig stärken.
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Für wen?
Inkrafttreten der EUDR
Verordnung (EU) 2023/1115 tritt in Kraft. Vorbereitungsphase beginnt.
Pflicht für große & mittlere Unternehmen
Ab 30. Dezember 2026 gelten die Sorgfaltspflichten für große und mittlere Unternehmen verpflichtend.
Pflicht für Kleinst- & Kleinunternehmen
Aufschub bis 30. Juni 2027, danach gelten vereinfachte Sorgfaltspflichten auch für kleine Unternehmen.